Der Antrag V2 wurde ungeachtet seiner tief in fachlichen Überlegungen begründeten Forderungen vor seiner Einreichung noch nicht mit den fachzuständigen Landesarbeitsgemeinschaften diskutiert. Ein in Befassung der zuständigen Fachgremien abgestimmter Vorschlag, der für eine Beschlussfassung zu spezialfachlichen Themen auf einer Landesdelegiertenkonferenz sicherlich wünschenswert ist, liegt somit nicht vor. Zu grünen Forderungen in der Energiewende, zu Instrumenten und gesetzlichen Voraussetzungen gibt es eine entwickelte Beschluss- und Positionslage, denn diese Themen sind seit vielen Jahren Kernbereich grüner Programmatik. Eine Diskussion zur Kompatibilität neuer Vorschläge ist deshalb wichtig und kann mit unseren zum Teil seit vielen Jahren in diesen Themen tätigen Expertinnen und Experten in den Landesarbeitsgemeinschaften sicherlich geführt werden.
Zu fachlichen Vorschlägen und Forderungen des Antrages V2 besteht durchaus noch erheblicher Klärungs- und Diskussionsbedarf, zum Teil sehr wahrscheinlich auch Änderungsbedarf. Um jedoch die wichtigen Anregungen des Antragstellers des Antrages V2 aufgreifen zu können, sollte dieser gemeinsame Diskussionsprozess nachgeholt werden. So kann ein abgestimmtes Positionspapier und auf dieser Grundlage auch ein starker gemeinsamer Antrag entstehen. Damit lassen sich Anregungen des V2 gemeinsam weiterentwickeln, statt sie bei eventueller Abstimmungsniederlage eines noch entwicklungsbedürftigen Antrages zu verlieren.
Dazu bedarf es nicht nur der Möglichkeit, über den Antrag V2 mit Ja, Nein oder Enthaltung abzustimmen. Dazu bedarf es einer weiteren Option, die eine gemeinsame Weiterentwicklung anregt.
Dies zu ermöglichen, ist Ziel dieses Änderungsantrages.
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